… und sonstige Ideen und Gelegenheiten zum Spenden:

“Spende statt Weihnachtsgeschenke”

Das wertvolle Firmengeschenk zur Weihnachtszeit. Eine schöne Alternative zum althergebrachten Weihnachtsgeschenk für Kunden oder Geschäftspartner ist die Beteiligung an der Aktion “Spende statt Weihnachtsgeschenke” zu Gunsten der Waisenkinder in Afrika. Eine Entscheidung, die Ihnen und Ihrem Unternehmen nicht nur viel Mühe und Zeit erspart. Sie findet auch bei jedem verantwortungsbewußten Empfänger viel Zustimmung und Anerkennung.

Und so geht es:
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen verzichten auf den üblichen Versand von Geschenken. Stattdessen spenden Sie den hierfür vorgesehenen Etat an den Förderverein-Windeck e.V. Im Rahmen der Versendung Ihrer Weihnachtsgrüße informieren Sie die entsprechenden Geschäftskunden oder -partner über Ihre Entscheidung.

Das Dankschreiben, das Ihr Unternehmen von uns erhält, können Sie Ihren Weihnachtsgrüßen beilegen. Über diese Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung.

Jubiläumsspenden “Schenken Sie Zukunft”

Spenden anläßlich eines Geburtstages, Ehe- oder Firmenjubiläums. Zwei Dinge, die jeder gerne haben und verschenken möchte, sind Hoffnung und Freude. Schenken Sie Hoffnung für die Waisenkinder, deren Leben durch den Tod ihrer Eltern nahezu hoffnungslos geworden ist, indem Sie Ihre Feier unter das Motto “Spende statt Geschenke” stellen.

Sei es zu Geburtstagen, Ehe- und Firmenjubiläen, anläßlich einer Geburt, einer Taufe, einer Hochzeit oder eines anderen besonderen Anlasses: Bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende für die von Schwester Regina unterstützten Waisenkinder in Sambia. Ihre Feier wird so für alle Beteiligten zu etwas ganz Besonderem.

Zahngold als “Chance auf Zukunft”

Hallo Zahnärzte,
viele Ihrer Patienten überlassen Ihnen ihr nicht mehr benötigtes Zahngold mit dem Wunsch, den Erlös Bedürftigen zugute kommen zu lassen. Was liegt also näher, als hiermit auch einmal den Waisenkindern in Afrika eine echte “Chance auf Zukunft” zu ermöglichen.

Das Dankschreiben, das Sie von uns erhalten, können Sie in Ihrer Praxis aushängen und damit die Verwendung der Gelder dokumentieren, und gleich noch etwas Werbung für die gute Sache machen.

“Spenden Sie Hoffnung” – Kondolenzspende

Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist eine schwere Belastungsprobe. Um so mehr sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie in dieser schweren Zeit die Absicht haben, die selbstlose Arbeit von Schwester Regina mit ihren Poverello-Projekten in Sambia zu unterstützen. Sie helfen Waisenkindern bei ihrem Kampf gegen die Armut und bei ihren Bemühungen eine Schulbildung zu erhalten, indem Sie auf Kranz- und Blumenspenden verzichten und stattdessen zu Spenden zu Gunsten unserer Organisation aufrufen.

Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen ganz herzlich.

Bitte informieren Sie uns!
Wir bitten Sie, uns zeitgleich mit Ihrem Spendenaufruf eine Kopie der Todesanzeige zukommen zu lassen oder uns schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) über Ihr Vorhaben zu informieren.
So können wir die eingehenden Kondolenzspenden, die Ihr angegebenes Kennwort enthalten, direkt Ihrem Spendenaufruf zuordnen und so einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.

Unsere besondere Bitte an Bestattungsunternehmer:
Bitte informieren Sie uns über Spendenaufrufe zu Gunsten unseres Fördervereins zur Unterstützung von Schwester Regina. Senden Sie uns den Trauerbrief oder die Todesanzeige
zu, damit wir den Angehörigen kondolieren können. Aus diesem Grund sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns auch die Namen der nächsten Angehörigen und ihr Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Verstorbenen mitteilen.

“Bußgelder für Zukunft” – von Waisenkindern in Afrika

Bußgelder helfen Schwester Regina und ihren Waisenkindern in Afrika. Als Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern bzw. Geldauflagen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch unseren Förderverein. Damit unterstützen Sie die selbstlose Arbeit von Schwester Regina vom Orden der Holy-Cross-Sisters mit ihren Poverello-Projekten in Afrika. Im Rahmen dieser Poverello-Projekte wird AIDS-Waisen in Mongu und jetzt auch in Lusaka (Sambia) eine Schulbildung ermöglicht.

Selbstverständlich kommen auch diese Gelder “ungekürzt” den Waisenkindern in Afrika zugute.

Der Präsident des Landgerichts Bonn hat unseren Förderverein in die Liste zur Verwendung von Bußgeldern/Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen aufgenommen (Geschäftszeichen: 41-32/F-165) und zwar für den Landgerichtsbezirk Bonn. Hierzu gehören die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl.

Eine korrekte und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Bußgeldzuweisung ist selbstverständlich. Gerne senden wir Ihrer Dienststelle vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung oder spezielle Überweisungsträger.

Lieber Besucher!
Auch Sie können uns bei der Vergabe von Bußgeldern unterstützen. Wenn Sie Kontakte zu Strafrichtern oder Staatsanwaltschaften haben, würden wir  uns sehr freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und unsere gemeinnützige Sache zugunsten der Waisenkinder in Sambia als Bußgeldempfänger vorschlagen würden. Wir danken Ihnen im Voraus!

“Alte Schätze” – im Hier und Jetzt spenden

Was schon seit Jahren in einer verstaubten Kiste lagert, kann jetzt Waisen in Afrika helfen. Spenden Sie zum Beispiel den Wert von altem Schmuck und DM Scheinen.