Geldauflagen in Strafverfahren zu Gunsten des Fördervereins

Der Präsident des Landgerichts Bonn hat unseren Förderverein nunmehr in die Datenbank zur Verwendung von Bußgeldern/Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen aufgenommen (Geschäftszeichen: 41-32/F-165) und zwar für den Landgerichtsbezirk Bonn. Hierzu gehören die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl.