
... und sonstige Ideen und Gelegenheiten zum Spenden: - "Spende statt Weihnachtsgeschenke" - Jubiläumsspenden "Schenken Sie Zukunft" - Zahngold als "Chance auf Zukunft" |
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Eine schöne Alternative zum althergebrachten Weihnachtsgeschenk für Kunden oder Geschäftspartner ist die Beteiligung an der Aktion "Spende statt Weihnachtsgeschenke" zu Gunsten der Waisenkinder in Afrika. Eine Entscheidung, die Ihnen und Ihrem Unternehmen nicht nur viel Mühe und Zeit erspart. Sie findet auch bei jedem verantwortungsbewußten Empfänger viel Zustimmung und Anerkennung. Und so geht es: Das Dankschreiben, das Ihr Unternehmen von uns erhält, können Sie Ihren Weihnachtsgrüßen beilegen. Über diese Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung.
Zwei Dinge, die jeder gerne haben und verschenken möchte, sind Hoffnung und Freude. Schenken Sie Hoffnung für die Waisenkinder, deren Leben durch den Tod ihrer Eltern nahezu hoffnungslos geworden ist, indem Sie Ihre Feier unter das Motto "Spende statt Geschenke" stellen.
Hallo Zahnärzte, viele Ihrer Patienten überlassen Ihnen ihr nicht mehr benötigtes Zahngold mit dem Wunsch, den Erlös Bedürftigen zugute kommen zu lassen. Was liegt also näher, als hiermit auch einmal den Waisenkindern in Afrika eine echte "Chance auf Zukunft" zu ermöglichen. Das Dankschreiben, das Sie von uns erhalten, können Sie in Ihrer Praxis aushängen und damit die Verwendung der Gelder dokumentieren, und gleich noch etwas Werbung für die gute Sache machen.
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist eine schwere Belastungsprobe. Um so mehr sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie in dieser schweren Zeit die Absicht haben, die selbstlose Arbeit von Schwester Regina mit ihren Poverello-Projekten in Sambia zu unterstützen. Sie helfen Waisenkindern bei ihrem Kampf gegen die Armut und bei ihren Bemühungen eine Schulbildung zu erhalten, indem Sie auf Kranz- und Blumenspenden verzichten und stattdessen zu Spenden zu Gunsten unserer Organisation aufrufen. Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen ganz herzlich. Bitte informieren Sie uns! Unsere besondere Bitte an Bestattungsunternehmer
Als Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern bzw. Geldauflagen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch unseren Förderverein. Damit unterstützen Sie die selbstlose Arbeit von Schwester Regina vom Orden der Holy-Cross-Sisters mit ihren Poverello-Projekten in Afrika. Im Rahmen dieser Poverello-Projekte wird AIDS-Waisen in Mongu und jetzt auch in Lusaka (Sambia) eine Schulbildung ermöglicht. Selbstverständlich kommen auch diese Gelder "ungekürzt" den Waisenkindern in Afrika zugute. Der Präsident des Landgerichts Bonn hat unseren Förderverein in die Liste zur Verwendung von Bußgeldern/Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen aufgenommen (Geschäftszeichen: 41-32/F-165) und zwar für den Landgerichtsbezirk Bonn. Hierzu gehören die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl. Eine korrekte und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Bußgeldzuweisung ist selbstverständlich. Lieber Internet-Besucher! |